Gesuche

Leitbild Der Förderungspolitik

1. Der Unterstützungsauftrag des SKVV orientiert sich am Zweckartikel in den Statuten und dem Selbstverständnis der Kirche, dass alle ihre Mitglieder zur aktiven Mitarbeit in der Kirche und in der Gesellschaft berufen sind.

2. „Der Verein bezweckt die Förderung von Initiativen“ Der SKVV unterstützt besonders Initiativen, die eine innovative Dimension haben. Als innovativ gelten Projekte, welche neu konzipiert wurden (und sich deshalb „am Markt erst behaupten müssen“), beziehungsweise Projekte, deren Konzept im Hinblick auf neue Zielgruppen überarbeitet wurden. Betriebs- und Infrastrukturbeiträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen ausgerichtet.

3. „katholischer Frauen und Männer, besonders ihrer Laienorganisationen,“ Gesuche einreichen können Organisationen, insbesondere katholische Vereine, Institutionen und Gruppen, die dem christlichen Glauben und seinen Grundwerten verpflichtet sowie in ökumenischer Offenheit tätig sind.

4. „auf kirchlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet im Dienst des christlichen Auftrages für diese Welt“ Förderungsfähig sind Initiativen und Projekte für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, die das solidarische und selbstbewusste Zusammenleben in und zwischen den Konfessionen und Religionen fördern, die Öffnung der katholischen Kirche zur Welt hin («aggiornamento») im Sinne des II. Vatikanums und die Diakonie voranbringen sowie sich für eine zukunftsfähige christliche Kultur und Spiritualität engagieren.

5. Unterstützungswürdig sind regionale und überregionale Projekte. Aus Respekt vor den gewachsenen Traditionen des SKVV haben Projekte in der Schweiz Vorrang vor internationalen Projekten.

6. Einzelprojekte, die eine finanzielle Unterstützung beantragen in der Grössenordnung des ordentlichen Jahresbudgets des SKVV oder grösser, können normalerweise nicht unterstützt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Gesuche auf Antrag des Vorstands von einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung, allenfalls per Zirkularbeschluss, genehmigt werden.

Gesuchseingabe

Für die Beurteilung des Antrages benötigt der SKVV Vorstand die folgenden Unterlagen:

1. Antragsschreiben
Darin sollte die beantragte Höhe der Unterstützung in CHF genannt sein.

2. Projektbeschrieb
Darin werden der Zweck / die Ziele des Anlasses / Projekts sowie die wichtigsten Eckdaten und Kennzahlen (Anzahl Teilnehmende usw.) beschrieben.

3. Budget
Das Budget enthält nachvollziehbare Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben sowie eine Finanzplanung, in der auch andere Finanzierungsgesuche aufgeführt sind.

4. Auszahlungsadresse und Kontoangaben, ev. Einzahlungsschein

5. Abrechnung
Falls eine Defizitgarantie gesprochen wird, muss die Abrechnung spätestens innerhalb eines Jahres nach Anlass/ Projektende erfolgen, ansonsten verfällt der Beitrag

Falls im Gesuch einzelne Teile fehlen, kann es entweder abgelehnt oder bis zur Einreichung der vollständigen Unterlagen zurückgestellt werden.

Das Gesuch ist einzureichen an: simone@curauaepli.ch
oder ausgedruckt an: Schweizerischer Katholischer Volksverein SKVV, c/o Simone Curau-Aepli, Burgstrasse 7, 8570 Weinfelden